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RATGEBER — NACHBARRECHT

Bäume, Hecken und die Grenze

Der schönste Baum wird zum Streitfall, wenn er zu nah an der Grenze steht. Was das Zivilgesetzbuch regelt, was die Kantone daraus machen — und wie du Ärger vermeidest, bevor du pflanzt.

Wie nah ein Baum an die Grundstücksgrenze darf, steht nicht im Bundesrecht. Art. 688 des Zivilgesetzbuches überlässt es ausdrücklich den Kantonen, Abstände für Pflanzungen festzulegen — und die Kantone haben davon sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht. Die Regeln stehen meist im kantonalen Einführungsgesetz zum ZGB (EG ZGB) und staffeln die Abstände nach Art und Höhe der Pflanze: Hochstämmige Bäume brauchen mehr Abstand als Zwergobst, Hecken mehr als Beerensträucher.

Dazu kommt das sogenannte Kapprecht aus Art. 687 ZGB: Ragen Äste oder Wurzeln aufs Nachbargrundstück und schädigen sie dessen Nutzung, darf die Nachbarin sie nach erfolgloser Beanstandung und angemessener Frist selbst zurückschneiden. So weit muss es nicht kommen — aber die Regel zeigt, wie ernst das Gesetz überhängendes Grün nimmt.

Für die Praxis heisst das: Wer pflanzt, plant die ausgewachsene Pflanze, nicht den Setzling aus der Baumschule. Eine Hainbuchenhecke, die heute kniehoch ist, will in zehn Jahren drei Meter hoch sein — und dann zählt der Abstand, der beim Pflanzen galt.

1ZUSTÄNDIGKEIT

Wer bestimmt, wie viel Abstand mein Baum braucht?

Dein Kanton — in der Regel im Einführungsgesetz zum ZGB, teils ergänzt durch die Gemeinde. Die Abstände unterscheiden sich deutlich von Kanton zu Kanton. Die Bauverwaltung oder das Grundbuchamt geben Auskunft, oft steht das EG ZGB auch online.
2HECKEN

Gelten für Hecken andere Regeln als für Bäume?

Meist ja: Viele Kantone koppeln den erlaubten Abstand an die Höhe, in der die Hecke gehalten wird — wer näher an der Grenze pflanzt, verpflichtet sich faktisch zu regelmässigem Schnitt. Genau hier entstehen die meisten Nachbarschaftskonflikte.
3KAPPRECHT

Darf meine Nachbarin überhängende Äste einfach abschneiden?

Nicht sofort. Art. 687 ZGB verlangt, dass sie sich zuerst beschwert und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzt. Erst wenn nichts geschieht und der Überhang sie tatsächlich beeinträchtigt, darf sie kappen — auf ihrer Seite der Grenze.
4BESTAND

Was gilt für Bäume, die schon lange dort stehen?

Mehrere Kantone kennen Verjährungsfristen: Wer einen zu nahen Baum jahrelang duldet, kann dessen Beseitigung später oft nicht mehr verlangen. Ob und ab wann das gilt, regelt wiederum das kantonale Recht — im Zweifel juristisch klären lassen.
BEVOR DU PFLANZT

In vier Schritten auf der sicheren Seite

Kantonales EG ZGB prüfenAbstände nach Art und Höhe
Gemeinde fragenZusatzregeln, Strassenabstand
Endgrösse recherchierenHöhe und Kronenbreite in 20 Jahren
Nachbarn einbeziehenschriftliches Einverständnis bei Grenznähe
UND WENN ES KONKRET WIRD?
Pflanzen mit Plan und Abstand.
Gartengestalter kennen die Abstände ihrer Region und wählen Gehölze, die auch ausgewachsen niemanden bedrängen.
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