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RATGEBER — BAURECHT

Die Zahl, die deine Terrasse begrenzt

Zwischen Gartenwunsch und Bauordnung steht eine Kennzahl, die kaum jemand kennt: die Grünflächenziffer. Sie bestimmt, wie viel deines Grundstücks grün bleiben muss — und macht sickerfähige Beläge plötzlich sehr attraktiv.

Viele Gemeinden schreiben in ihrer Bau- und Zonenordnung vor, welcher Anteil eines Grundstücks unversiegelt und begrünt bleiben muss — als Grünflächen- oder Freiflächenziffer. Der Gedanke dahinter: Wo Regenwasser versickern kann, werden Kanalisation und Gewässer entlastet, das Quartier heizt sich weniger auf, und es bleibt Lebensraum. Für dein Projekt heisst das: Die grosszügige Terrasse, der Autoabstellplatz und der Weg ums Haus konkurrieren um dasselbe Budget an befestigbarer Fläche.

Relevant wird die Ziffer vor allem bei Neubauten und grösseren Umbauten — aber nicht nur: Wer nachträglich grosse Flächen befestigt, kann mit der Bauordnung in Konflikt geraten. Und weil Regenwasser zunehmend auf dem eigenen Grundstück versickern muss statt in die Kanalisation zu fliessen, fragen Gemeinden bei Umgebungsgesuchen genauer nach als früher.

Die gute Nachricht: Versiegelt ist nicht gleich versiegelt. Kiesflächen, Rasengittersteine, Pflaster mit Sickerfugen oder wassergebundene Wege lassen Wasser durch — und werden deshalb in vielen Gemeinden ganz oder teilweise ans Grün angerechnet. Wie genau, regelt jede Gemeinde selbst. Wer das früh klärt, gewinnt oft genau die Quadratmeter, die dem Sitzplatz gefehlt haben.

1DEFINITION

Was zählt als versiegelt?

Grundsätzlich alles, was Regenwasser nicht durchlässt: Betonplatten auf Mörtel, verfugte Beläge, Asphalt. Durchlässige Aufbauten — Kies, Splittfugen, Rasengitter — stehen dazwischen und werden je nach Gemeinde unterschiedlich angerechnet.
2GELTUNG

Gilt die Ziffer auch für meinen bestehenden Garten?

Sie greift vor allem im Baubewilligungsverfahren. Wer aber ohne Verfahren grossflächig befestigt, kann bei der nächsten Kontrolle oder beim nächsten Baugesuch zur Wiederherstellung verpflichtet werden. Im Zweifel vorher fragen.
3AUSKUNFT

Wo finde ich meine Grünflächenziffer?

In der Bau- und Zonenordnung deiner Gemeinde — meist online — unter Begriffen wie Grünflächenziffer, Freiflächenziffer oder Versiegelungsgrad. Die Bauverwaltung sagt dir auch, wie sickerfähige Beläge angerechnet werden.
4PRAXIS

Was bringt mir ein sickerfähiger Belag konkret?

Oft die Differenz zwischen bewilligbar und nicht bewilligbar: Wer Wege und Nebenflächen durchlässig baut, spart das Versiegelungs-Budget für die Terrasse auf. Nebenbei bleibt der Garten kühler und die Bäume kommen an Wasser.
PLANEN MIT DURCHBLICK
Flächen klug verteilen.
Gute Landschaftsbauer kennen die Anrechnungspraxis ihrer Gemeinden und planen Beläge, die beides können: tragen und versickern.
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